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   OLG Hamm, 18.06.1996 - 3 Ss OWi 218/96   

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https://dejure.org/1996,20698
OLG Hamm, 18.06.1996 - 3 Ss OWi 218/96 (https://dejure.org/1996,20698)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.1996 - 3 Ss OWi 218/96 (https://dejure.org/1996,20698)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - 3 Ss OWi 218/96 (https://dejure.org/1996,20698)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Absehen von Fahrverbot, Möglichkeit der Erhöhung der Geldbuße bei Absehen vom Fahrverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.1996 - 3 Ss OWi 218/96
    Zum anderen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24.03.1996 (DAR 1996, 196 ff) - unter Aufgabe seiner Entscheidung 2 BvL 11/69 vom 16.07.1969 (zu vgl. a.a.O., 197) - ausgeführt, dass kein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vorliegt, wenn bei zutreffender Annahme eines Regelfalles ohne weitere Prüfung, ob anstelle des Fahrverbotes eine Erhöhung der Geldbuße als angemessene Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit in Betracht komme, ein Fahrverbot unter Berücksichtigung der Schwere des Verkehrsverstoßes einerseits und der Sanktionsempfindlichkeit des Betroffenen andererseits verhängt werde (a.a.O., 199).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.1996 - 3 Ss OWi 218/96
    Zum anderen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24.03.1996 (DAR 1996, 196 ff) - unter Aufgabe seiner Entscheidung 2 BvL 11/69 vom 16.07.1969 (zu vgl. a.a.O., 197) - ausgeführt, dass kein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vorliegt, wenn bei zutreffender Annahme eines Regelfalles ohne weitere Prüfung, ob anstelle des Fahrverbotes eine Erhöhung der Geldbuße als angemessene Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit in Betracht komme, ein Fahrverbot unter Berücksichtigung der Schwere des Verkehrsverstoßes einerseits und der Sanktionsempfindlichkeit des Betroffenen andererseits verhängt werde (a.a.O., 199).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.1996 - 3 Ss OWi 218/96
    Einer weiteren Prüfung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne bedarf es dementsprechend nicht, zumal dem Übermaßverbot in der vom Bundesgerichtshof vorgenommenen Auslegung des § 2 BKatV (zu vgl. BGH NJW 1992, 446, 448 und NJW 1992, 1397, 1398) nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts generell ausreichend Rechnung getragen wird (a.a.O., 198).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.1996 - 3 Ss OWi 218/96
    Einer weiteren Prüfung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne bedarf es dementsprechend nicht, zumal dem Übermaßverbot in der vom Bundesgerichtshof vorgenommenen Auslegung des § 2 BKatV (zu vgl. BGH NJW 1992, 446, 448 und NJW 1992, 1397, 1398) nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts generell ausreichend Rechnung getragen wird (a.a.O., 198).
  • OLG Hamm, 29.11.1996 - 2 Ss OWi 1314/96

    Fahrverbot, Absehen, Ansprechen der Möglichkeit, Gesamtzusammenhang

    Daran ist auch unter Berücksichtigung der inzwischen vom hiesigen 3. Senat für Bußgeldsachen vertretenen anderen Auffassung (s. Beschluss des 3. Senats für Bußgeldsachen vom 18.6. 1996 - 3 Ss OWi 218/96) festzuhalten (so Beschlüsse vom 4. November 1996 - 2 Ss OWi 1221/96 und vom 12. November 1996 - 2 Ss OWi 1251/96).
  • OLG Hamm, 19.02.1998 - 3 Ss OWi 1285/97

    Absehen vom Fahrverbot, beschränktes Fahrverbot, Bewusstsein,

    Unterlässt der Tatrichter - wie hier - diese Darlegung, so kann darin unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folglich kein Begründungsmangel mehr gesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 18.06.1996 - 3 Ss OWi 218/96; JMBl. NW 96/248; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.1996 - 5 Ss (OWi) 239/96 - (OWi) 122/96 I; DAR 97/29; a.A. der 2. Strafsenat des OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.1996, VRS Bd. 93, 97, wobei hinsichtlich der Begründung dieses Beschlusses auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in NJW 1993, 3081, 3083, unter 2. a), dd verwiesen wird).
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